Antworten BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Für uns ist eine lebendige Kultur in den Städten und im ländlichen Raum unverzichtbarer Faktor. Kultur ermöglicht den Bürger_innen sich mit ihren Gemeinwesen zu identifizieren, selbst aktiv zu werden oder einfach nur daran zu partizipieren. Am Ende profitieren davon alle, die Künstler_innen und Kulturschaffenden, aber auch das Publikum.
Zu 1:
Eine Verwaltungsvereinbarung soll nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Kulturschaffenden Rechts-, Finanz- und Planungssicherheit geben und für die notwendige Transparenz sorgen. Die Verwaltungsvereinbarung zur Sportförderung zwischen Kreis und dem Kreissportbund kann als Muster dienen. Jedoch ist das Modell nicht eins zu eins auf den Kulturbereich übertragbar, denn der Kreissportbund ist anders organisiert als die Künstler_innen und Kulturschaffenden: Die Sportvereine sind unter dem Dach des Kreissportbundes versammelt. Dieser verwendet zunächst einen Teil der vom Kreis zugewiesenen Mittel zur Finanzierung seiner Organisationsstruktur. Die verbleibende Summe wird unter den Sportvereinen aufgrund der gemeldeten Anzahl der Mitglieder verteilt. Die zu klärende Frage wäre demnach, wie wir es schaffen können, alle Künstler_innen bzw. Kulturschaffenden ähnlich zu organisieren oder wie wir es schaffen die Kulturfördermittel angelehnt an die des Sportes zu verteilen. Der Kunst- und Kulturrat ist den ersten Schritt dazu schon gegangen.
Um eine bessere Finanzierung sicherzustellen, setzt sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit Langem für die Schaffung hauptamtlicher Strukturen für Fördermitteleinwerbung ein. Diese soll insbesondere EU-Mittel einwerben, die auch für Kunst und Kultur eingesetzt werden sollen und können.
Zu 2:
In der zu erarbeitenden Verwaltungsvereinbarung sollten auch die Rahmenbedingungen für die gemeinsam zu besetzende Jury enthalten sein. Diese Jury sollte aus unserer Sicht die Form eines Beirates bzw. einer AG des Kreiskulturausschusses haben. Dabei halten wir die Mitwirkung von Kreistagsmitgliedern für unerlässlich, um die Anliegen der Kulturschaffenden in allen Teilgebieten des Kreises zu vertreten bzw. im Gegenstromprinzip die lokalen Anliegen auf die Ebene des Kreistages zu heben.
Darüber hinaus soll der Kunst- und Kulturrat einen festen Sitz (mit Stimmrecht) im Bildungs- und Kulturausschuss erhalten (ähnlich dem – allerding nicht stimmberechtigten – Seniorenbeirat oder der Kleinen Liga der Wohlfahrtsverbände im Sozialausschuss der Hansestadt Greifswald).
Zu 3 und 4:
Die Antwort ist bereits teilweise in Nr. 1 enthalten: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten ausschließlich einen partizipativen Weg für richtig. Um die Finanzierung sicherstellen zu können, aber auch um das kulturelle Angebot weiter zu denken, bedarf es eines ‘Kulturentwicklungsplans’ einschließlich kulturpolitischer Leitlinien. Wobei der ‘Kulturentwicklungsplan’ den Spagat halten muss zwischen künstlerischer Freiheit auf der einen Seite und Nachfrage des Publikums bzw. Angebot auf der anderen.
Für äußerst bedeutsam halten wir die Vernetzung der Kunstausbildung und Kunstinformation in den Kreis hinein. Dies betrifft die Universität Greifswald mit ihren jeweiligen Instituten, die Museen, Galerien, Musikschulen, usw.
Wir halten die Vernetzung mit Künstler_innen aus dem Ostseeraum insb. mit Polen für selbstverständlich und ausbaubar. Eine Finanzierung kann aus EU-Mitteln erfolgen. Hierfür gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die in den vergangenen Jahrzehnten kaum bzw. gar nicht genutzt wurden.
Zu 5.:
Bereits auf Landesebene haben wir dafür gekämpft, dass der Weg in den Ganztagsschulbereich nicht nur den Verbänden und Vereinen vorbehalten sein soll (was leider am Bildungsminister scheiterte). Das verursacht aus unserer Sicht nur einen bürokratischen Mehraufwand und macht es sowohl Einzelkünstler_innen als auch kleinen Vereinen unnötig schwer bzw. verhindert deren Engagement völlig. Auch auf Kreisebene setzen wir uns für eine unkomplizierte und an Schulen in freier Trägerschaft auch bereits erfolgreich praktizierte direkte Verbindung von Künstler_innen und Schulen ein.
Zu 6:
Im Landesbau bzw. Staatshochbau werden bis zu 3 % der Bausumme für Kunst am Bau zu Recht verausgabt. Dies gilt jedoch nicht für sämtliche Baumaßnahmen, für Teilsanierungen, Bauunterhalt etc. gilt diese Regelung nicht. Grundsätzlich jedoch setzt sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Kunst am Bau für Kreis- und Gemeindebauten analog der Landesregelung nachdrücklich ein!